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Gerätepass
Gemäß § 4 Absatz 3 MPBetreibV dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 nur von Personen angewendet werden, die eine Einweisung in das Medizinprodukt bekommen haben. Jeder Anwender ist dafür verantwortlich, dass er kein Gerät bedient, an dem er nicht eingewiesen wurde. Der Gerätepass ermöglicht es demjenigen, der eine Einweisung erhalten hat, dies persönlich nachzuweisen. Eingetragen werden Geräteart, Typ/Ausführung, Software, Hersteller, Name ...

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Gerätepass
Medizinprodukte dürfen gemäß § 5 Absatz 1 MPBetreibV nur von Personen angewendet werden, die eine Einweisung in das Medizinprodukt bekommen haben. Jeder Anwender ist dafür verantwortlich, dass er kein Gerät bedient, an dem er nicht eingewiesen wurde. Der Gerätepass ermöglicht es demjenigen, der eine Einweisung erhalten hat, dies persönlich nachzuweisen. Eingetragen werden Geräteart, Typ/Ausführung, Software, Hersteller, Name und Firma des ...

10,90 CHF